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Zu weiteren (fast allen) Schmerzthemen gelangen Sie hier: www.schmerz.com/schmerzthemen (einfach nur anklicken)

Laut den Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen.
Quelle: Web-Seite der Bundesregierung und Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Sozialministerien der Länder als Aufsichtsbehörde der gesetzl. Krankenkassen. Dieses Wahlrecht wurde mittlerweile auch durch Urteile von Landessozialgerichten bestätigt: Baden-Württemberg (Az: L 4 KR 2071/05) und Hessen ((Az.: L 1 KR 2/05: Gewährt eine Krankenkasse einem Versicherten einen Aufenthalt in einer Reha-Klinik, so ist sie dazu verpflichtet, die Wünsche des Versicherten in Bezug auf die Einrichtung zu berücksichtigen (
eine Revision gegen diese Entscheidung ließ das Gericht gar nicht erst zu)). Der Kläger hatte die Kur noch während des laufenden Prozesses in der von ihm bevorzugten Einrichtung auf eigene Kosten angetreten. Seine Krankenkasse wurde dazu verurteilt, ihm die Kosten für die Kur zu erstatten.

Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber Rentenversicherungen:
Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf , in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zum 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik. Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2 oder auch https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik und vom Sozialgericht Köln erging die einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht3.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation, weil damit die betroffenen Patienten oftmals überhaupt erst in einen rehabilitationsfähigen Zustand gebracht werden können. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Die wichtigsten Schmerzthemen zusammengefaßt:

Arthritis Arthrose Armschmerzen atypischer Gesichtsschmerz Bandscheibenvorfall Beinschmerz Borreliose Brustwirbelsäulensyndrom Burning-feet-Syndrom Cluster-Kopfschmerz Komplexes regionales Schmerzsyndrom Durchblutungsstörung Dorsalgie Fibromyalgie Fibromyalgiesyndrom Gelenkschmerzen Gesichtsschmerz Gliederschmerzen Gürtelrose Halswirbelsäulensyndrom Herpes zoster Hörsturz Hüftschmerz Ischias Kausalgie Kopfschmerz Kreuzschmerz Leistenschmerz Lendenwirbelsäulensyndrom Lumbalgie Lumboischialgie Migräne Morbus Sudeck Muskelschmerz Nervenschmerzen Neuralgie Osteomyelitis Schleudertrauma Polyneuropathie Postzosterische Neuralgie Restles legs-Syndrom Rückenschmerz Schlaganfall (Hemialgesie) Schulterschmerz Spannungskopfschmerz Spinalkanalstenose Steißbeinschmerzen Kokzygodynie Sudeck Dystrophie Thalamusschmerz Tinnitus Zephalgie Cephalgie

Links zu empfehlenswerten Einrichtungen:

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Erfahrung schon seit 1987
Für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen bieten wir auf der Grundlage des § 40 bzw. 111 SGB V Rehabilitationsbehandlungen an und für Patienten mit privater Krankenkasse werden Krankenhausbehandlungen gemäß OPS 8-918 durchgeführt. Die Klinik ist auch beihilfefähig.

MULTIMODALE SCHMERZTHERAPIE

Eine multimodale Schmerztherapie versteht sich als fachübergreifende, gleichzeitige Behandlung durch Ärzte (auch versch. Fachrichtungen mit Zusatz "Spezielle Schmerztherapie"), Psychologen (Schmerzpsychologen !), Physio- und Ergotherapeuten, Masseure, dem Pflegedienst und Sozialarbeitern. Bei einigen Schmerzerkrankungen ist auch eine Diätberatung erforderlich.

Multimodale Schmerztherapie auf einen Blick:

  1. Information über die Schmerzerkrankung
  2. Medikamentöse Schmerzbehandlung (u.a. Schmerzmittel, auch Spasmolytika (= krampflösende Mittel), schmerzlindernde Psychopharmaka, auch zur Schmerzdistanzierung, evtl. als Infusionen, individuell ausgetestet)
  3. Therapeutische Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetika) in Form von Infiltrationen und Nervenblockaden, evtl. rückenmarknahe Blockaden, auch kontinuierlich mit Katheter
  4. Physiotherapie (Krankengymnastik und andere Anwendungen) bei Funktionseinbußen, auch Ergotherapie
  5. Akupunktur (Schmerzakupunktur)
  6. TENS-Therapie (schmerzlindernde elektrische Ströme, die von einem kleinen tragbaren Gerät abgegeben werden), Magnetfeldtherapie (pulsierende Signaltherapie) oder auch Hochtontherapie.
  7. Psychologische Therapieverfahren (bes. Entspannungsverfahren und Schmerzbewältigungstraining)
  8. Bei Beteiligung der Wirbelsäule auch Chirotherapie
  9. Evtl. Diätetische Maßnahmen (z.B. bei Schmerzen im Rahmen einer diabetischen Polyneuropathie)

Eine wesentliche Komponente der multimodale n Schmerztherapie ist die therapeutische Lokalanästhesie. unter diesem Begriff werden sämtliche Schmerz ausschaltungsmethoden, deren Wirkung auf Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) beruhen, zusammengefaßt.

Mit der infiltrativen therapeutische n Lokalanästhesie (= örtliche Betäu bung) werden im Locus dolendi (= Schmerz bereich) die Nozizeptoren (= "Schmerz fühler") blockiert, während mit einer Blockade (Betäu bung) peripherer (= außerhalb des Rücken marks/Gehirns liegende) oder rückenmarksnaher Nerven die zentripetale (= zum Zentrum bzw. Zentralnervensystem hinführende) Reizleitung nozizeptiver Signale (= Signale, die vom "Schmerzfühler" abgegeben werden) abgeschwächt oder unterbrochen werden kann.

Die nozizeptive Signalblockierung ist jedoch in der Therapie chronischer Schmerz en nur ein Teilaspekt, denn es gibt deutliche Hinweise, daß der gleichzeigen Blockade zugehöriger sympathischer (= das unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nerven fasern der eigentliche kurative (= heilende, bessernde) Effekt wiederholter Nervenblockaden zugeschrieben werden.

Vermutlich ist nämlich der Anteil an Schmerzzuständen, die auf eine nutritive (= die Ernährung betreffende) Störung oder Dysregulation (= Fehlregulation) zurückzuführen sind, wesentlich höher als bisher angenommen. Dafür spricht die Tatsache, daß häufig erst wiederholte Nervenblockaden zu einer anhaltenden Schmerzreduktion oder gar Schmerzfreiheit führen. Mit der alleinigen Unterbrechung der Schmerzreizleitung ist diese Wirkung nicht zu erklären.

Unter stationären Bedingungen haben sich zur Schmerzbehandlung v.a. kontinuierliche Blockaden mit eingepflanztem Katheter (= dünner Kunststoffschlauch) sehr bewährt.
Neben der Möglichkeit, einen Nerv lückenlos, so zu sagen rund um die Uhr betäuben zu können, bietet diese Technik noch weitere Vorteile:

1. Wenn der Katheter einmal korrekt implantiert (= eingepflanzt) ist, sind die Folgeblockaden von gleichbleibender Qualität.

2. Das methodische Risiko, das bei jeder Single-shot-Injektion (= Einzelblockade) erneut gegeben ist (versehentliche intravasale (= in ein Blutgefäß verabreichte) Injektion, Traumatisierung (= Verletzung)) bleibt auf die einmalige Implantation (= Einpflanzung) beschränkt.

3. Die Wirkung verschiedener Lokalanästhetika-Konzentrationen und -Volumina (= Menge) kann besser beurteilt werden, da die Instillation (= das Einbringen, die Verabreichung) jeweils am gleichen Ort erfolgt, was bei Single-shot-Injektionen (= Einzelblockaden) nicht gewährleistet ist, besonders wenn organisationsbedingt mehrere Ärzte an der Therapie beteiligt sind.

Die invasiven (= in den Körper eindringenden) Therapiemethoden der speziellen Schmerztherapie setzen eine sehr gründliche fachärztliche Ausbildung voraus, weshalb sie nur in wenigen therapeutischen Einrichtungen angeboten werden können. Insbesondere sind die kontinuierlichen Blockaden mittels eingepflanztem Katheter in Deutschland nur in ganz wenigen Schmerzzentren (Schmerzkliniken) durchführbar, so z.B. in Bad Mergen theim.

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Aktualisiert: >21.03.2009</> kusb&
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